Die CDU Meerbusch begrüßt eine nachhaltige Sicherung der Leistungsfähigkeit des Düsseldorfer Flughafens als wichtigen Standortfaktor. Zugleich sprechen wir uns klar dafür aus, die Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner insbesondere in den Randzeiten nicht zu erhöhen. Das bestehende Nachtflugverbot muss unbedingt erhalten bleiben. Wir unterstützen eine Weiterentwicklung innerhalb der geltenden Flugzeiten und erwarten von allen Beteiligten Lösungen, die den Bedarf des Flughafens mit dem berechtigten Ruheinteresse der Bevölkerung in Einklang bringen. Damit bleibt der Flughafen zukunftsfähig, ohne dass die Lebensqualität unnötig beeinträchtigt wird.
Was können Sie tun?
Sie können Einwendungen gegen den Planfeststellungsantrag erheben. Darin müssen die Auswirkungen auf Sie deutlich gemacht werden.
Auf der Homepage von „Bürger gegen Fluglärm“ finden Sie Formulierungsvorschläge, Mustereinwendungen und Unterschriftenlisten. Die Einwendungen müssen schriftlich an
Bezirksregierung Düsseldorf
Postfach 300865
40408 Düsseldorf
Bitte Aktenzeichen „26.03.01.01-PFV DUS“ angeben.
Die Einwendungen müssen den vollständigen Vor- und Zunamen, die vollständige Anschrift, sowie Ihre Unterschrift enthalten.
Einsendefrist: 15. Oktober 2026 im Hause der Bezirksregierung.